Förderung

Der Jugendgemeinderat Sindelfingen hat schon etliche Events, Projekte, Bildungsangebote, Vereine, Aktionen, Konzerte, Musicals und vieles mehr gefördert. Im folgenden werden einige Geförderte sowie die Richtlinien zur Förderung durch den Jugendgemeinderat Sindelfingen aufgelistet. Die Förderrichtlinien finden Sie hier.

 

Geförderte

MUNOG steht für Model United Nations of Goldberg und ist eine Modellierung der Vereinten Nationen am Goldberg Gymnasium Sindelfingen, welche jährlich stattfindet.

Der Jugendgemeinderat Sindelfingen ist ein langjähriger Begleiter und Unterstützer.

Die von der Jugendbürgerstiftung organisierte Veranstaltung „Sifi in Concert“ wurde vom Jugendgemeinderat als einer der Hauptsponsoren unterstützt.

Das Jugendcafé 8er entstand auf Intitiative des Jugendgemeinderats und hat sich mittlerweile als ein Treffpunkt für junge Menschen in der Sindelfinger Innenstadt etabliert. Zuletzt unterstütze der Jugendgemeinderat das 8er bei der Anschaffung von Außensitzmöglichkeiten, sowie einer Bar für den Sommer.

Das Dit is Schade Festival ist ein musikalisches Event, welches jungen Bands eine Bühne bietet aber auch überregionale bekannte Musiker*innen für die jungen Sindelfinger*innen spielen lässt. Der Jugendgemeinderat Sindelfingen leistete somit bereits häufig durch seine Förderungen einen Beitrag für die Jugendkultur.

Förderrichtlinien

Der Jugendgemeinderat kann im Rahmen seiner bereitgestellten Haushaltsmittel Projekte fördern.

2.1. Förderfähig sind einzelne Personen, Vereine, Gruppen, Institutionen und dergleichen. Voraussetzung ist eine Präsentation des Projekts in einer Sitzung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen.

2.2. Förderwürdig sind Projekte, die kinder- oder jugendrelevante Themen behandeln, von Kindern oder Jugendlichen initiiert wurden oder kinder- oder jugendnahe Veranstaltungen.

3.1. Die Förderungen sind freiwillige Leistungen des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung erfolgt in Form von einmaligen Zahlungen. Die Höhe der Fördermittel ist je Projekt grundsätzlich flexibel.

 

4.1. Antragstellung
Förderungen werden auf Antrag gewährt. Anträge können ganzjährlich an den Jugendgemeinderat der Stadt Sindelfingen gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich beim Jugendgemeinderat der Stadt Sindelfingen (Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen) zu stellen. Der Antrag auf Förderung ist grundsätzlich vor Durchführung des Projekts zu stellen. In begründeten Fällen kann der Jugendgemeinderat Ausnahmen zulassen.

4.2. Bewilligung der Förderung
Über die Bewilligung der Förderung entscheidet der Jugendgemeinderat der Stadt Sindelfingen in seinen Sitzungen „mit der Mehrheit, welche in §3 der Geschäftsordnung für den jeweiligen Betrag festgesetzt ist, mindestens aber mit einfacher Mehrheit“. Der Antragssteller kann durch den Jugendgemeinderat gehört werden. Entscheidend für die Gewährung und die Höhe der Förderung ist der Zweck des beantragten Projekts. Die Zusage für eine Förderung erfolgt durch ein Anschreiben. Dieses enthält die Höhe der Förderung und deren Bewilligungsbestimmungen (z.B. JGR-Logo platzieren).

4.3. Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung erfolgt nach zeitnaher schriftlicher Einreichung einer Rechnung beim Jugendgemeinderat der Stadt Sindelfingen.

4.4. Verwendungsnachweis
Ein Verwendungsnachweis muss erbracht werden. Der Jugendgemeinderat erwartet eine nachträgliche Dokumentation oder Präsentation der Ergebnisse des Projekts.

4.5. Rückzahlung
Wird eine Förderung ohne Zustimmung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen für einen anderen Zweck verwandt oder werden die Bewilligungsbestimmungen nicht eingehalten, so ist der Empfänger verpflichtet, die Förderung zurückzuzahlen.

Der Jugendgemeinderat der Stadt Sindelfingen verpflichtet sich, personenbezogene Daten welche im Rahmen der Förderungsgewährung erhoben werden bzw. übermittelt werden, ausschließlich zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit des Antragstellers zu verwenden. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

 
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