Förderung
Der Jugendgemeinderat Sindelfingen hat schon etliche Events, Projekte, Bildungsangebote, Vereine, Aktionen, Konzerte, Musicals und vieles mehr gefördert. Im folgenden werden einige Geförderte sowie die Richtlinien zur Förderung durch den Jugendgemeinderat Sindelfingen aufgelistet. Die Förderrichtlinien finden Sie hier.
Geförderte
MUNOG steht für Model United Nations of Goldberg und ist eine Modellierung der Vereinten Nationen am Goldberg Gymnasium Sindelfingen, welche jährlich stattfindet.
Der Jugendgemeinderat Sindelfingen ist ein langjähriger Begleiter und Unterstützer.


Die von der Jugendbürgerstiftung organisierte Veranstaltung „Sifi in Concert“ wurde vom Jugendgemeinderat als einer der Hauptsponsoren unterstützt.

Das Jugendcafé 8er entstand auf Intitiative des Jugendgemeinderats und hat sich mittlerweile als ein Treffpunkt für junge Menschen in der Sindelfinger Innenstadt etabliert. Zuletzt unterstütze der Jugendgemeinderat das 8er bei der Anschaffung von Außensitzmöglichkeiten, sowie einer Bar für den Sommer.

Das Dit is Schade Festival ist ein musikalisches Event, welches jungen Bands eine Bühne bietet aber auch überregionale bekannte Musiker*innen für die jungen Sindelfinger*innen spielen lässt. Der Jugendgemeinderat Sindelfingen leistete somit bereits häufig durch seine Förderungen einen Beitrag für die Jugendkultur.
Förderrichtlinien
Der Jugendgemeinderat kann im Rahmen seiner bereitgestellten Haushaltsmittel Projekte fördern.
2.1. Förderfähig sind einzelne Personen, Vereine, Gruppen, Institutionen und dergleichen.
Voraussetzung ist eine Präsentation des Projekts in einer Sitzung des Jugendgemeinderats der Stadt
Sindelfingen.
2.2. Förderwürdig sind Projekte, die kinder- oder jugendrelevante Themen behandeln, von Kindern
oder Jugendlichen initiiert wurden oder kinder- oder jugendnahe Veranstaltungen.
3.1. Die Förderungen sind freiwillige Leistungen des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen, auf
die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung erfolgt in Form von einmaligen Zahlungen. Die Höhe
der Fördermittel ist je Projekt grundsätzlich flexibel
4.1. Antragstellung
Förderungen werden auf Antrag gewährt. Anträge können ganzjährlich an den Jugendgemeinderat
der Stadt Sindelfingen gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich beim Jugendgemeinderat der Stadt
Sindelfingen (Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen) zu stellen. Der Antrag auf Förderung ist
grundsätzlich vor Durchführung des Projekts zu stellen. In begründeten Fällen kann der
Jugendgemeinderat Ausnahmen zulassen.
4.2. Bewilligung der Förderung
Über die Bewilligung der Förderung entscheidet der Jugendgemeinderat der Stadt Sindelfingen in
seinen Sitzungen mit einfacher Mehrheit. Der Antragssteller kann durch den Jugendgemeinderat
gehört werden. Entscheidend für die Gewährung und die Höhe der Förderung ist der Zweck des
beantragten Projekts. Die Zusage für eine Förderung erfolgt durch ein Anschreiben. Dieses enthält die
Höhe der Förderung und deren Bewilligungsbestimmungen (z.B. JGR-Logo platzieren).
4.3. Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung erfolgt nach zeitnaher schriftlicher Einreichung einer Rechnung beim
Jugendgemeinderat der Stadt Sindelfingen.
4.4. Verwendungsnachweis
Ein Verwendungsnachweis muss erbracht werden. Der Jugendgemeinderat erwartet eine
nachträgliche Dokumentation oder Präsentation der Ergebnisse des Projekts.
4.5. Rückzahlung
Wird eine Förderung ohne Zustimmung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen für einen
anderen Zweck verwandt oder werden die Bewilligungsbestimmungen nicht eingehalten, so ist der
Empfänger verpflichtet, die Förderung zurückzuzahlen.
Der Jugendgemeinderat der Stadt Sindelfingen verpflichtet sich, personenbezogene Daten welche im
Rahmen der Förderungsgewährung erhoben werden bzw. übermittelt werden, ausschließlich zur
Beurteilung der Förderungsfähigkeit des Antragstellers zu verwenden. Eine anderweitige Nutzung
oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.